Hausordnung des OHG

Die neue Handyordnung, gültig ab August 2022 findet sich ganz unten auf dieser Seite!

In unserer Schule leben und arbeiten wir als Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer, Haus- und Verwaltungsangestellte. Wir sind täglich und für viele Stunden zusammen im Schulgebäude und in der Umgebung der Schule.

Um diese gemeinsame Zeit so positiv wie möglich für alle Beteiligten zu gestalten, gelten für uns neben den gesetzlichen Regelungen folgende Grundsätze:

  1. Alle Beteiligten am Schulleben gehen rücksichtsvoll und freundlich miteinander um und lösen auftretende Konflikte möglichst direkt durch Aussprache. 
    Alle erscheinen in angemessener Kleidung und verhalten sich so, dass jede eigene Gefährdung oder die der anderen, Störungen des Unterrichts und Zerstörungen am Mobiliar oder am Haus vermieden werden.
  2. Für alle, Schülerinnen und Schüler sowie Lehrerinnen und Lehrer, beginnt und endet der Unterricht pünktlich.
  3. Während des Unterrichts wird nicht gegessen und kein Kaugummi gekaut. Trinken ist nach Rücksprache mit der Lehrkraft erlaubt.
  4. Im Haus sind alle verantwortlich für Sauberkeit und Ordnung und lassen die jeweils von ihnen benutzten Klassenräume, Pausenhallen, Schulhöfe und Toiletten sauber zurück. Verwendete Arbeitsmaterialien werden aufgeräumt hinterlassen. 
    In jeder 2. großen Pause sorgt in jedem Kurs und in jeder Klasse der Ordnungsdienst dafür, dass grobe Verunreinigungen beseitigt werden und der zuletzt benutzte Raum gefegt wird. Am Ende des Schultages werden alle Stühle auf die Tische gestellt.
  5. In dringenden Fällen kann die Schulöffentlichkeit über die Lautsprecheranlage informiert werden.
  6. Werbeplakate dürfen nur nach Genehmigung der Schulleitung ausgehängt werden.
  7. Der Gebrauch von Handys und anderen elektronischen Geräten ist auf dem Schulgelände bis zum Ende der 8. Stunde untersagt. In Ausnahmefällen kann die Nutzung von der Lehrkraft erlaubt werden. Nach der 8. Stunde ist die Nutzung von Handys im Außenbereich erlaubt.
    Abweichend von der genannten Vorschrift ist es Schülerinnen und Schülern ab Klasse 11 zudem erlaubt, in den Pausen die genannten Geräte im Oberstufenraum und im westlichen Bereich des Nordhofes (Sitzgruppen unter den Fenstern des Lehrerzimmers und der Verwaltung) zu nutzen.
    Die Details regelt die Nutzungsordnung für Handys und private elektronische Geräte am Otto-Hahn-Gymnasium vom 29.09.2016.
  8. In den großen Pausen halten sich Schülerinnen und Schüler in den Pausenhallen oder den Schulhöfen oder im Bereich der Grünflächen auf, die zwischen OHG und der Leine liegen. Die Computerräume sind in den großen Pausen geschlossen.
  9. In Freistunden halten sich Schülerinnen und Schüler in den Pausenhallen oder auf den Schulhöfen auf. Den Oberstufenschülerinnen und Schülern steht nach Möglichkeit ein zusätzlicher Aufenthaltsraum für die Nutzung in den Pausen und Freistunden zur Verfügung.
  10. Der Aufenthalt im Krankenzimmer ist nur nach Abmeldung bei der unterrichtenden Lehrkraft und Meldung im Sekretariat gestattet.
  11. Das Mittagessen darf nur in den dafür vorgesehenen Bereichen eingenommen werden.
  12. Das Verlassen des Schulgeländes ist den Schülerinnen und Schülern wäh­rend ihrer Unterrichtszeit nicht gestattet. (Kein Versicherungsschutz!)
  13. Größere Schäden werden sofort schriftlich über das Sekretariat den Hausmeistern und der Schulleitung gemeldet.
  14. An der Schule gibt es besondere Nutzungsordnungen für Fachräume, Sportbereiche, Bibliothek und Computerräume. Sie sind Teil dieser Hausordnung.

Regeln und Absprachen

Zusammenarbeit

  1. Die Lehrerinnen und Lehrer bemühen sich um eine aktive Zusammenarbeit in der Betreuung von allen Schülerinnen und Schülern in Klassen und Kursen. Sie beobachten gemeinsam Entwicklungen, treffen Absprachen und beraten sich gegenseitig.
  2. Alle am Schulleben Beteiligten achten darauf, sich gegenseitig so rechtzeitig wie möglich über geplante Termine zu informieren und diese dann auch einzuhalten. Diese Informationspflicht gilt auch für Veränderungen in Klassen- und Kurszusammensetzungen.
  3. Gesamtkonferenz- und Fachkonferenzprotokolle werden nach den jeweiligen Sitzungen im Sekretariat gesammelt und sind dort einzusehen. Absprachen zwischen Schulleitung und Personalrat werden nach Aushang vom Personalrat gesammelt und können eingesehen werden.
  4. Die Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer bzw. Kursleiterinnen und Kursleiter besprechen die Hausordnung zu Beginn des Schuljahres mit ihren Klassen und Kursen und tragen die Ordnungsdienste in das Klassenbuch bzw. Kursheft ein.
  5. Die Lehrerinnen und Lehrer sind verpflichtet, Aufsichten zu führen und sind dadurch auch in den Pausen präsent. Sie achten darauf, dass die Hausordnung eingehalten wird.
  6. Beobachtet eine Lehrkraft eine ernsthafte Tätlichkeit, meldet sie diesen Vorfall im Sekretariat (Formblatt).
  7. Werden Handys oder andere elektronische Geräte auf dem Schulgelände benutzt (einschließlich Klingeln), so werden sie eingezogen. Sie können frühestens am Mittag des nächsten Schultages im Sekretariat abgeholt werden. Der Klassenlehrer oder die Klassenlehrerin wird darüber informiert.
  8. Ist eine Lehrkraft 10 Minuten nach Unterrichtsbeginn noch nicht im Unterrichtsraum anwesend, so meldet dies eine Schülerin oder ein Schüler im Lehrerzimmer oder Sekretariat und wartet dort auf entsprechende Regelungen.
  9. Am Ende einer Unterrichtsstunde lässt die unterrichtende Lehrkraft die Tafel reinigen, trägt in das Klassenbuch ein, macht das Licht aus und verlässt zuletzt den Raum. In der zweiten großen Pause dürfen zwei Schülerinnen oder Schüler während des Ordnungsdienstes ohne Aufsicht im Unterrichtsraum bleiben.
  10. Geplante Klassenarbeiten werden rechtzeitig in die Liste im Lehrerzimmer eingetragen. Nach dem im Terminkalender angegebenen Termin wird in den Kurzfächern keine und in den Langfächern höchstens noch eine Klassenarbeit geschrieben. Die Ergebnisse der Klassenarbeiten werden unmittelbar nach der Rückgabe in die Listen im Stillarbeitsraum eingetragen.
  11. Plant eine Lehrerin oder ein Lehrer eine Exkursion o.ä. mit einer Lerngruppe, so meldet er oder sie diese bei dem Stundenplankoordinator rechtzeitig, mindestens eine Woche vorher, an. Dazu gibt es ein Formblatt. Nur von der Schulleitung genehmigte Exkursionen etc. können stattfinden. Bei Fahrten von Kursen wird über dem Mitteilungsbuch eine Liste der beteiligten Schülerinnen und Schülern ausgehängt.
  12. Fehlt eine Lehrerin oder ein Lehrer vorhersehbar, sollte sie bzw. er Unterrichtsmaterial für den Vertretungsunterricht bereitstellen. Material für kurzfristige Vertretungen ist bei Herrn Clemens erhältlich.
  13. Der Nachmittagsunterricht und die AGs beginnen um 13.45 Uhr.

Frühzeitiges Entlassen aus dem Unterricht

Ab der 8. Klasse müssen alle Schülerinnen und Schüler bis zum Ende der jeweils letzten Stunde am Unterricht teilnehmen.

Für die Jahrgänge 5, 6 und 7 gilt:

  1. Wenn der Unterricht nach der 4. oder 5. Stunde endet, werden keine Schülerinnen oder Schüler vorzeitig entlassen.
  2. Am Ende der 6. Stunde können Schülerinnen und Schüler bis zu max. 5 Minuten eher aus dem Unterricht entlassen werden, wenn der nächste Bus später als 14.00 Uhr abfährt.
  3. Am Ende der 8. Stunde können Schülerinnen und Schüler frühestens um 15.10 Uhr aus dem Unterricht entlassen werden, wenn der nächste Bus später als 16.15 Uhr abfährt.
  4. Um frühzeitig aus dem Unterricht entlassen werden zu können, müssen die Eltern den Klassenlehrerinnen oder Klassenlehrern einen schriftlichen Antragmit Angabe der Buslinie und Abfahrtszeit des Busses vorlegen. Die Klassenlehrerinnen oder Klassenlehrer tragen die betreffenden Schülerinnen oder Schüler mit Angabe der Abfahrtszeit des Busses in das Klassenbuch ein.
  5. Einzelfallprobleme müssen mit der Schulleiterin besprochen werden.

Teilnahme am Unterricht

Jede Schülerin und jeder Schüler ist zur Teilnahme am Unterricht und an schulischen Veranstaltungen verpflichtet. Fehlt eine Schülerin oder ein Schüler, so müssen unabhängig vom Grund des Fehlens versäumte Unterrichtsstunden und Hausaufgaben eigenverantwortlich nachgearbeitet werden.

Verfahren der Entschuldigung

  1. Nimmt eine Schülerin oder ein Schüler nicht am Unterricht teil, mussspätestens am dritten Versäumnistag die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer bzw. die Tutorin oder der Tutor über den Grund des Fehlens informiert werden. Dieses kann zunächst telefonisch bei den Lehrkräften oder über das Sekretariat der Schule geschehen.
  2. Die Mitteilung über den Grund des Fehlens erfolgt durch die Erziehungsberechtigten oder durch die volljährigen Schülerinnen und Schüler. Wenn ein Schüler oder eine Schülerin länger als drei Tage fehlt, kann eineärztliche Bescheinigung verlangt werden.
  3. Nimmt die Schülerin oder der Schüler wieder am Unterricht teil, wird eineschriftliche Entschuldigung oder ärztliche Bescheinigung vorgelegt. Diese geht immer zuerst an die Klassenlehrerin oder den Klassenlehrer bzw. Tutorin oder Tutor und wird von diesen abgezeichnet. 
    Die abgezeichnete Entschuldigung/Bescheinigung wird den übrigen Lehrkräften in der jeweils nächsten Kursstunde vorgelegt. Die Entschuldigung wird im Kursheft oder Klassenbuch vermerkt. In der Kursstufe führen die Schülerinnen und Schüler ein Heft, in das sie die Entschuldigungen und Atteste einkleben.
  4. Erkranken Schülerinnen oder Schüler während des Schultages, so werden sie zunächst in Begleitung einer Mitschülerin oder eines Mitschülers auf den Pausenhof oder nach Anmeldung im Sekretariat ins Krankenzimmer geschickt. Der Lehrer oder die Lehrerin sorgt dafür, dass bei Minderjährigen telefonisch geklärt wird, ob sie zu Hause versorgt und beaufsichtigt werden können. Ist dieses nicht möglich, bleiben sie bis zum Unterrichtsschluss im Krankenzimmer der Schule oder der Transport ins Krankenhaus wird veranlasst. 
    Das Verlassen des Unterrichts wird im Klassenbuch vermerkt. Für vorzeitiges Verlassen des Unterrichts ist eine schriftliche Entschuldigung erforderlich.
  5. Fehlen Schülerinnen oder Schüler häufig, wird die Schulleitung darüber informiert. Sie kann auch bei kürzerem Fehlen oder in besonderen Fällen die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung verlangen.
  6. Häuft sich zu spätes Erscheinen oder Fehlen in einzelnen Stunden bei einer Schülerin oder einem Schüler, so kann die Fachlehrerin oder der Fachlehrer bzw. die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer den versäumten Stoff in unterrichtsfreien Zeiten nacharbeiten lassen.

Abwesenheit bei Klassenarbeiten und Klausuren

  1. Hat eine Schülerin oder ein Schüler während einer Klassenarbeit gefehlt und sich dafür nach dem obigen Verfahren entschuldigt, wird ihr bzw. ihm die Gelegenheit gegeben, diese oder eine vergleichbare Arbeit am offiziellen Nachschreibetermin (freitags 7./8. Stunde) nachzuholen.
  2. Versäumen Schülerinnen oder Schüler der Kursstufe aus gesundheitlichen Gründen eine Klausur, so wird die Gelegenheit zum Nachschreiben nur bei Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung eingeräumt, andernfalls wird eine versäumte Klausur mit 0 Punkten bewertet.
  3. Erscheint eine Schülerin oder ein Schüler verspätet zu einer Klausur oder Prüfung, so verkürzt sich in der Regel die zur Verfügung stehende Bearbeitungszeit, d.h., die Arbeit wird zusammen mit denen der anderen Schülerinnen und Schüler abgegeben.

Befreiung vom Unterricht

  1. Muss eine Schülerin oder ein Schüler aus einem wichtigen Grund den Unterricht versäumen, stellen die Erziehungsberechtigten (oder die volljährigen Schülerinnen und Schüler selbst) vorher so früh wie möglich einen schriftlichen Antrag auf Befreiung vom Unterricht.
  2. Die Schülerin oder der Schüler informiert alle betroffenen Lehrkräfte vorher von dem Antrag auf Befreiung vom Unterricht. Hierbei wird insbesondere geklärt, ob Klassenarbeiten oder Klausuren versäumt werden und wie sie ggf. nachgeholt werden können.
  3. Der Antrag wird an die Fachlehrerin oder den Fachlehrer (Fehlen in einzelnen Stunden), an die Klassenlehrerin oder den Klassenlehrer bzw. an die Tutorin oder den Tutor (Fehlen bis zu einem Tag) oder an die Schuleiterin (Fehlen an mehreren Tagen oder direkt vor oder nach den Ferien) gerichtet.

Hausaufgaben

  1. An den Tagen mit Nachmittagsunterricht sollen nach Möglichkeit in den Klassen 5-7 keine Hausaufgaben zum nächsten Tag aufgegeben werden.
  2. Die Fachlehrerinnen und Fachlehrer notieren, wenn Hausaufgaben nicht vorgelegt werden. Fehlen die Hausaufgaben dreimal pro Schulhalbjahr, werden in der Regel die Erziehungsberechtigten informiert.

Göttingen, 01.10.2016

 

Handyordnung - gültig ab August 2022

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