Einführungsphase (Klasse 11)

Seit dem Schuljahr 2018/19 ist die 11. Klasse die Einführungsphase der Oberstufe.

Auf dieser Seite finden sich viele relevanten Informationen zu der Einführungsphase.
Die Anmeldeformulare und die Wahlbögen für den 11. Jahrgang sind auf der Seite Service - Downloads - Anmeldeformulare - Jahrgang 11 bis 13 - zu finden!

Zuständiger Koordinator:
Herr Clemens Tel.: 0551/400-5387, email: m.clemens@goettingen.de

Funktion der Einführungsphase : Vorbereitung auf Kursstufe, berufsorientierender Unterricht, Erfahrungen im wissenschaftlichen Arbeiten, Erweiterung sozialer Kompetenzen, Erweiterung der Unterrichtserfahrungen/-methoden und Integration neuer Schülerinnen und Schüler.

Die Notengebung erfolgt nach der 16-stufigen Punkteskala.

Aktuelle kompakte Informationen zur Einführungsphase

Jeweils im Januar oder Anfang Februar (siehe Termine auf der Startseite) gibt es jeweils eine Informationsveranstaltung zum kommenden 11. Jahrgang (Einführungsphase) für die Eltern der Schülerinnen und Schüler im Jahrgang 10 und Interessierte von anderen Schulen.

Wir haben einige relevanten Informationen aber auch kompakt in einem kleinen Film zusammengefasst, den Sie sich hier herunterladen und anschauen können.

Sollten Sie oder solltet ihr eine Frage haben, die unten nicht behandelt wird, schickt eine Mail an: m.clemens@goettingen.de

Anmeldebögen finden sich hier auf dieser Seite weiter unten unter Downloads.

Hier finden Sie und findet ihr die Antworten auf die meisten gestellten Fragen (FAQ):

Unter welchen Umständen kann die Ausgleichsregelung bei zwei Bewertungen unter 05 Punkten angewendet werden?

Beide Bewertungen unter 05 Punkten müssen augeglichen werden und zwar in der Weise, dass die Summe der Bewertungen von Fach und Ausgleichsfach mindestens 10 Punkte ergibt. Die Kernfächer Deutsch, Mathematik und die Fremdsprachen sind nur untereinander ausgleichsfähig. Für alle anderen Fächer kann ein beliebiges Fach zum Ausgleich herangezogen werden.

Ist das Abitur, das am beruflichen Gymnasium erworben wird, gleichwertig mit dem Abitur, das an einem allgemeinbildenden Gymnasium erworben wird? Kann man damit also die gleichen Fächer studieren?

Ja!

Kann man auch in einer neu aufgenommenen Fremdsprache eine Abiturprüfung ablegen?
Ja, aber nicht als Kurs auf erhöhtem Anforderungsniveau (früher Leistungskurs genannt).

 

Kann man auch alleine mit dem Fach Musik-Praxis die Belegungsverpflichtung im Bereich Kunst, Musik, Darstellendes Spiel erfüllen?

Ja!

Kann das Fach Musik-Praxis auch zusätzlich zu Kunst, Musik oder Darstellendem Spiel belegt und benotet werden?

Ja!

Kann man in der Kursstufe das Fach Musik auf erhöhtem Anforderungsniveau (früher Leistungskurs genannt) belegen, wenn man im Jahrgang 11 Musik-Praxis und nicht das Fach Musik belegt hat?

Nein!

Welche Fremdsprachen können im Jahrgang 11 neu begonnen werden und wo findet dieser Unterricht statt?

Der Unterricht für die neu aufgenommenen Fremdsprachen wird für ein Fach für alle Schulen in Göttingen jeweils an einer Schule zusammengefasst (sogenannte Stadtleiste). Der Unterricht findet montags und mittwochs in der 7./8. Std. statt. Den Wechsel zwischen den Schulen müssen die SchülerInnen selbst bewerkstelligen, dies ist in der Mittagspause jeweils gut möglich. Es werden die folgenden Fächer angeboten: Spanisch, Latein, Italienisch, Russisch und Chinesisch.

Kann man das Fach NWT und eine neu aufgenommene Fremdsprache gleichzeitig belegen?

Nein, weil diese Unterrichte zeitlich parallel liegen.

Wo kann man sich genauer über die Wahl der Schwerpunkte (sog. Profile) und die damit verbundenen Belegungsverpflichtungen in der Kursstufe (Jhg. 12 und 13) informieren?

Hierzu wird im Verlauf des 11. Jahrgangs eine Informationsveranstaltung stattfinden. Zudem finden Sie diese Informationen auf unseren Seiten zur Qualifikationsphase.

Wo bekommt man nähere Informationen zu Auslandsaufenthalten während des 11. Jahrgangs?

Hierzu fand zu Beginn des 10. Schuljahres ein Informations-Elternabend statt. Weitere Informationen finden Sie in der Präsentation zu dieser Veranstaltung und unten auf dieser Seite unter Downloads.

Wann sollte man mit der Suche nach bzw. der Bewerbung auf einen Platz für das Schülerbetriebspraktikum in Jahrgang 11 beginnen?

Zu Beginn des 11. Schuljahres. Hierzu erfolgen zu Anfang des 11. Schuljahres noch weitere Informationen durch die Lehrkraft für das Fach Politik/Wirtschaft.

Werden individuelle Wünsche bei der Neuzusammensetzung der Klassen berücksichtigt?

Ja, wenn auch in der Regel nicht alle.

Bis wann bekommen SchülerInnen, die neu ans OHG wechseln, Nachricht, ob sie aufgenommen werden können?

In der Regel bis Anfang März

Können sich SchülerInnen, die neu ans OHG wechseln wollen, gleichzeitig auch an anderen Gymnasien bewerben?

Nein!

Gibt es für SchülerInnen, die neu ans OHG wechseln, Maßnahmen, um diese bei der Eingewöhnung an der neuen Schule und in der neuen Klasse zu unterstützen?

Ja, jede/r neuen SchülerIn wird am ersten Schultag ein/e AnsprechpartnerIn aus der neuen Klasse an die Seite gestellt, die/der in die räumlichen, organisatorischen und sozialen Gegebenheiten an der Schule einführt.

Wo sollen sich SchülerInnen, die neu ans OHG wechseln, am ersten Schultag einfinden?

Vor dem Lehrerzimmer.

Möglichkeiten der Fächerwahl

Ein Fach kann in der Qualifikationsphase (Jahrgang 12/13) nur dann als eines der fünf Abiturprüfungsfächer gewählt werden, wenn es in der Einführungsphase mindestens ein halbes Jahr belegt wurde (wichtig z.B. bei Fremdsprache, Religion, Philosophie, Sport-Theorie, Informatik, Darstellendem Spiel, Musik und Kunst).

Fremdsprachen

In der Einführungsphase sind zwei Fremdsprachen Pflicht (jeweils dreistündig). Normalerweise werden die beiden in der Sekundarstufe I (SEK I) belegten Fremdsprachen weitergeführt. Auch eine in Klasse 8 begonnene Fremdsprache kann als zweite oder dritte Fremdsprache weitergeführt werden.

Nach der Einführungsphase genügt in der Qualifikationsphase (Jahrgang 12/13) außer im sprachlichen Profil eine Fremdsprache (in einigen Fällen muss allerdings statt zweiter Fremdsprache dann eine zweite Naturwissenschaft für ein Schuljahr belegt werden, s. Qualifikationsphase).

Vom Erlass her ist es auch möglich, in 11 eine der beiden Fremdsprachen aus der SEK I nicht weiterzuführen und stattdessen eine andere Fremdsprache neu zu beginnen – allerdings muss diese neu gewählte Fremdsprache dann während der gesamten dreijährigen Oberstufe bis zum Abitur durchgängig belegt werden (für diesen Fall ist eine individuelle Beratung durch Herrn Clemens erforderlich).

Die neue Fremdsprache liegt in aller Regel auf Stadtleiste am Nachmittag. Für leistungsstarke und fremdsprachbegeisterte Schülerinnen und Schüler ist es auch möglich, ab der Einführungssprache eine neue Fremdsprache als dritte Fremdsprache zu belegen (=Wahlunterricht).

Religion, Werte und Normen, Philosophie

Von den drei Fächern Religion, Werte und Normen und Philosophie belegen die Schülerinnen und Schüler ein Fach, durchgehend zweistündig für beide Halbjahre.

Musisch-künstlerischer Bereich

Aus den drei Fächern Kunst, Darstellendes Spiel und Musik wählen die Schülerinnen und Schüler ein Fach, durchgehend zweistündig für beide Halbjahre.

Das Fach Musik-Praxis (benotete Teilnahme an einem schulischen Ensemble, instrumental oder Chor) kann auch das Fach Musik ersetzen oder zusätzlich belegt werden. Am Unterricht in Musik-Praxis muss in jedem Fall ganzjährig teilgenommen werden, um die Kontinuität der Arbeit in den Ensembles zu gewährleisten.

Informatik

Am OHG kann in der Einführungsphase das Fach Informatik gewählt werden. Es wird ganzjährig als zweistündiges Fach erteilt und liegt am Nachmittag, in der Regel mittwochs.

Wahlpflichtunterricht Naturwissenschaften und Technik (WPU NWT)

Schülerinnen und Schüler, die ein besonderes Interesse und Stärken im Bereich Naturwissenschaften und Technik haben, können den WPU NWT wählen (dreistündig am Nachmittag, 7.-9. Stunde, in der Regel montags) und dafür nur eine der Fremdsprachen aus der Sekundarstufe I (SEK I) weiterführen.

Sie können in diesem Fall allerdings in der Qualifikationsphase (Jahrgang 12/13) die abgewählte Fremdsprache nicht wieder aufnehmen und somit auch keine Belegungsverpflichtungen damit erfüllen.

Insbesondere können sie dann nicht das sprachliche Profil wählen. Der WPU NWT kann auch zusätzlich zu den beiden Fremdsprachen in 11 belegt werden. In diesem Fall wird der WPU NWT wie Wahlunterricht behandelt, insbesondere gilt dann: Sobald der WPU NWT zusätzlich gewählt worden ist, besteht auch Teilnahmepflicht für das 11. Schuljahr.

Sport-Theorie

Wer plant, in der Qualifikationsphase (Stufe 12/13) Sport als Abiturprüfungsfach auf erhöhtem Anforderungsniveau zu wählen, muss in der Einführungsphase (Klasse 11) Sport-Theorie für ein Halbjahr zweistündig belegen.

Der Unterricht in Sport-Theorie liegt im ersten Halbjahr am Nachmittag, in der Regel mittwochs.

Stundentafel und Stundenzahl

Dreistündig sind die Fächer Deutsch, Fremdsprachen, Mathematik, Politik/Wirtschaft und WPU NWT.

Einstündig sind Erdkunde und Sport-Theorie. Diese Fächer werden am OHG aber als Doppelstunde jeweils nur für ein Halbjahr unterrichtet.

Alle übrigen Fächer sind zweistündig.

Schülerinnen und Schüler, die ausschließlich Pflicht- und Wahlpflichtunterricht belegen, haben im ersten Halbjahr 31 Wochenstunden und im zweiten 29 Wochenstunden Unterricht – im Durchschnitt also 30 Stunden (die Unwucht kommt dadurch zustande, dass für das Fach Erdkunde laut Stundentafel in der Einführungsphase (Klasse 11) nur eine Stunde vorgesehen ist und es am OHG im ersten Halbjahr epochal als Doppelstunde erteilt wird). Durch die Belegung von Wahlunterricht (z.B. dritte Fremdsprache oder Sport-Theorie) erhöht sich die Wochenstundenzahl entsprechend.

Klassenzusammensetzung

Die 11. Klassen werden in der Regel neu zusammengesetzt.

Dabei spielen sowohl schulorganisatorische (z.B. Bildung von Klassen mit gleicher 2. Fremdsprache) als auch pädagogische Aspekte (z.B. Herstellung einer möglichst ausgewogene Leistungsheterogenität) eine Rolle.

Schülerinnen und Schüler, die aus anderen Schulen zur 11. Klasse auf das OHG kommen, werden so auf die neu gebildeten Klassen verteilt, dass ihnen ein guter Start ermöglicht wird. (Details zum Verfahren der Neuzusammensetzung werden jeweils im Frühjahr bekannt gegeben.)

Versetzung

Am Ende des 11. Schuljahrgangs findet eine Versetzung statt. Die Schülerin oder der Schüler wird versetzt, wenn eine erfolgreiche Mitarbeit in der Qualifikationsphase (Jahrgänge 12/13) erwartet werden kann. Von einer erfolgreichen Mitarbeit der Schülerin oder des Schülers in der Qualifikationsphase ist auszugehen, wenn am Ende der Einführungsphase ihre oder seine Leistungen

  1. in allen Pflicht- und Wahlpflichtfächern mindestens mit 5 Punkten oder
  2. in einem Pflicht- oder Wahlpflichtfach mit 1, 2, 3 oder 4 Punkten und in allen anderen Pflicht- und Wahlpflichtfächern mindestens mit 5 Punkten

bewertet worden sind.

Sind die Leistungen der Schülerin oder des Schülers in mehr als einem Pflicht- oder Wahlpflichtfach mit weniger als 5 Punkten bewertet worden, so können diese Leistungen ausgeglichen werden. Bei mindestens mit 5 Punkten bewerteten Leistungen in allen anderen Pflicht- und Wahlpflichtfächern können ausgeglichen werden:

  1. mit 1, 2, 3 oder 4 Punkten bewertete Leistungen in zwei Pflicht- oder Wahlpflichtfächern durch mit mindestens 6 Punkten bewertete Leistungen in zwei Ausgleichsfächern in der Weise, dass jeweils im Durchschnitt des Fachs und des Ausgleichsfachs mindestens 5 Punkte erreicht werden, oder
  2. mit 0 Punkten bewertete Leistungen in einem Pflicht- oder Wahlpflichtfach durch mindestens mit 10 Punkten bewertete Leistungen in einem Ausgleichsfach oder durch mit 8 oder 9 Punkten bewertete Leistungen in zwei Ausgleichsfächern.

Ausgleichsfach kann nur ein Fach sein, für das höchstens eine Wochenstunde weniger vorgeschrieben ist als für das Fach, in dem die Leistungen ausgeglichen werden sollen. Leistungen in den Fächern Deutsch und Mathematik sowie der fortgeführten und der weiteren Fremdsprache können nur untereinander ausgeglichen werden.

Die Schülerin oder der Schüler, die oder der nicht in die Qualifikationsphase versetzt worden ist, kann die Einführungsphase einmal wiederholen.

Schulabschluss

Mit erfolgreicher Beendigung der Einführungsphase – also der Versetzung in die Qualifikationsphase (Jahrgänge 12/13) – wird kein weiterer Schulabschluss erworben.

Wer das OHG also nach der 11. Klasse verlässt, hat den Erweiterten Sekundarabschluss I (wie bereits schon durch die Versetzung in die Einführungsphase am Ende der 10. Klasse).

Auslandsaufenthalt

Schülerinnen und Schüler, die während der Einführungsphase (also nach Abschluss der 10. Klasse hier) eine Schule im Ausland für ein ganzes Jahr besuchen möchten, können dies als zusätzliches Schuljahr machen und nach ihrer Rückkehr in die Einführungsphase (11. Klasse) eintreten.

Es ist aber auch möglich, sich dieses Auslandsjahr als Einführungsphase (11. Schuljahr) anerkennen zu lassen und danach gleich in die Qualifikationsphase (Stufe 12) einzusteigen. Hierfür gelten jedoch wichtige Auflagen:

An der Schule im Ausland müssen folgende Fächer belegt und mit mindestens ausreichender Note (=bestanden) im Zeugnis bewertet sein:

  • mindestens ein Fach aus Erdkunde, Politik, Geschichte, Religion, Werte und Normen/Ethik, Philosophie
  • mindestens ein Fach aus Physik, Chemie, Biologie
  • Mathematik
  • beide bisher belegten Fremdsprachen (also Englisch und 2. Fremdsprache)

Sollte es hinsichtlich der Belegung der 2. Fremdsprache an der Schule im Ausland Probleme geben, halten Sie bitte Rücksprache mit Herrn Clemens.

Nach unseren Erfahrungen sollten nur die eher leistungsstärkeren Schülerinnen und Schüler eine Anerkennung des Auslandsjahres anstreben.

Ist ein Auslandsaufenthalt geplant, der nur bis zu einem halben Jahr dauert, kann in der Regel das am OHG belegte Schulhalbjahr der Stufe 11 als Einführungsphase für die Qualifikationsphase anerkannt werden. Dieser kürzere Auslandsaufenthalt soll in der Regel im ersten Schulhalbjahr stattfinden. Ausnahmen bzw. Details hierzu sollten mit Herrn Clemens besprochen werden.

In allen Fällen gilt, dass ein formloser schriftlicher Antrag bis zum Mai des vorhergehenden Schuljahres an Frau Engels gerichtet werden muss. Diesem Antrag muss eine Bestätigung der Schule im Ausland beigefügt werden.

Grundsätzlich gilt: Die Schülerinnen und Schüler werden nur für die Dauer des Besuchs der Schule im Ausland beurlaubt, also nicht für Zeiten davor oder danach. Endet der Schulbesuch im Ausland beispielsweise mit dem Monat Mai, müssen die beurlaubten Schüler bis zu den hiesigen Sommerferien noch den Unterricht am OHG besuchen.

Betriebspraktikum

Das Betriebspraktikum wird jeweils in den ersten beiden vollen Februarwochen durchgeführt.

Weitere Informationen

Mögliche Schullaufbahnen nach Klasse 10
  • Klasse 11-13 am OHG; Abschluss mit dem Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife (Abitur); danach Studium an der Uni oder einer Fachhochschule (FH) oder schulische bzw. betriebliche Ausbildung auch als Duales Studium

Bei vorzeitigem Verlassen: Am Ende der Klasse 12 kann der schulische Teil der Fachhochschulreife erteilt werden (bei bestimmten Mindestleistungen: Schnitt Note 4); ein einjähriges Praktikum muss danach als betrieblicher Teil abgeleistet werden (das kann auch ein FSJ oder BUFDI oder eine betriebliche Ausbildung sein); danach Studium an einer FH, teilweise auch an der Uni möglich.

  • Klasse 11-13 an einem Beruflichen Gymnasium; Abschluss mit dem Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife (Abitur); danach Studium an der Uni oder einer Fachhochschule (FH) oder schulische bzw. betriebliche Ausbildung auch als Duales Studium

Besonderheit eines Beruflichen Gymnasiums: man kann Schwerpunkte setzen, die an einem allgemeinbildenden Gymnasium nicht möglich sind (Wirtschaft; Elektrotechnik/ Informationstechnik/ Gestaltungs- und Medientechnik; Sozialpädagogik/ Gesundheitslehre); wird in Göttingen an den BBSen I, II und III angeboten. 

  • Klasse 11-12 an einer Fachoberschule; Abschluss mit der Fachhochschulreife (sowohl betrieblicher als auch schulischer Teil); in der 11. Klasse 3 Praxistage (Praktikum) und 2 Schultage, in der 12. Klasse 5 Schultage ohne Praktikum; danach Studium an einer FH, teilweise auch an der Uni möglich; wird in Göttingen an den BBSen I, II und III angeboten
  • Fachschulen bzw. Akademien (häufig 2 Jahre) (z.B. Assistenzberufe Pharmazie, Chemie, Biologie oder Informatik und vieles mehr)
  • Betriebliche Ausbildung/Lehre, häufig 3 Jahre, auch als Duales Studium möglich

Grundsätzlich gilt
Es besteht in Deutschland eine 12-jährige Schulpflicht, d.h. auch bei einer Ausbildungsbeginn nach der 10. Klasse muss 1-2-mal in der Woche die Berufsschule besucht werden.
Es besteht Anwesenheitspflicht. Die Wahl existiert nur zwischen den einzelnen Schulformen, nicht aber grundsätzlich zwischen Schule oder Ausbildung.

Tipp: Sollten eure Noten in Klasse 10 eher im Bereich 4+ bis 5 liegen, weil ihr z.B. mit dem hohen Anteil der mündlichen Beteiligung in vielen Fächern nicht zurechtkommt oder Probleme mit den schriftlichen Leistungen habt, oder steckt ihr in einer Phase der „Schulmüdigkeit“, kann ein alternativer Weg sehr sinnvoll sein. Wendet euch zur Schullaufbahnberatung an Herrn Clemens.